Vertrag
§ 1 Voraußetzungen
Vertragspartner des Leistungserbringers können Personen werden, die sich ein höchstmögliches Maß an eigenständiger Lebensführung in ihrer eigenen Wohnung sichern wollen, dennoch aber nicht auf die Sicherheit im Blick auf die Verfügbarkeit von Leistungen im Einzelfall und je nach persönlicher Situation auf die erforderliche Unterstützung verzichten wollen. Zielgruppe sind insbesondere Seniorinnen und Senioren.
Die mit diesem Vertrag vereinbarten Leistungen sollen den Leistungsempfänger bei der Sicherung seiner selbständigen Lebensführung unterstützen und begleiten, gerade und auch bei künftig möglicherweise zunehmender Hilfe- und Pflegebedürftigkeit.
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Leistungserbringer und dem Leistungsempfänger ergibt sich aus den folgenden Bestimmungen:
§ 2 Leistungen des Leistungserbringers
Grundleistungen
Besuch und umfaßende Erfaßung der persönlichen Situation und der Wünsche des Leistungsempfängers zu Beginn des Vertragsverhältnißes in deßen Wohnung
Mindestens alle drei Monate einen Hausbesuch (nach vorheriger Vereinbarung) mit dem Ziel der überprüfung und Fortschreibung der persönlichen Erforderniße und Wünsche des Leistungsempfä ngers
Beratung in gesundheitlichen und sozialen Fragen
Vermittlung sämtlicher Leistungen in den Bereichen Wohnen, Hauswirtschaft und Pflege
Beratung in allen Fragen der Finanzierung erforderlicher Leistungen, Hilfe bei der Antragstellung und Unterstützung bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen
Persönliche Einladung zu Veranstaltungen des Seniorennetzes (Vorträge, Feste, Freizeitaktivitäten)
Erreichbarkeit
Der Leistungserbringer weist eine feste, wöchentliche Sprechstunde im Büro des Leistungserbringers aus.
Telefonische Erreichbarkeit montags bis freitags von 8 – 20 Uhr mit der Zusicherung der persönlichen Kontaktaufnahme bis spätestens am darauf folgenden Arbeitstag
§ 3 Leistungsentgelt
Für die unter § 2 dargestellten Leistungen wird ein monatliches Entgelt in Höhe von derzeit € 29,90 für jeden angefangenen Monat erhoben und jeweils am Monatanfang per Lastschrift eingezogen.
§ 4 Vertragsdauer
Der Vertrag läuft unbefristet. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt in den ersten drei Monaten jeweils 14 Tage zum Monatsende. Danach gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende. Im Fall des Versterbens des Leistungsempfängers, bei Wegzug aus dem Stadtgebiet Karlsruhe, bei Aufnahme in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder einer sonstigen betreuten Wohnform erlischt der Vertrag. § 5 Vertragsänderungen
änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
§ 6 Schweigepflicht / Datenschutz
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leistungserbringers sowie ehrenamtliche Mitarbeiterinnen des Leistungserbringers sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Vereinbarungen in diesem Vertrag unwirksam sein, soll der Vertrag im übrigen wirksam bleiben. An die Stelle der unwirksamen Vereinbarung tritt eine Regelung, die der unwirksamen Vereinbarung am nächsten kommt.
§ 8 Schlußerklärung
Vorstehende vertragliche Regelungen werden nach gründlicher Durchsicht und vorheriger ausführlicher Information anerkannt.