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Fragen & Antworten

  • Welche Vorteile bietet ein Vertrag mit dem Seniorennetz der Diakonie?

    Der Vertrag garantiert älteren Menschen und ihren Angehörigen die Sicherheit eines festen persönlichen Ansprechpartners, der die häusliche, gesundheitliche und soziale Situation gut kennt. Mit Hilfe der täglichen Erreichbarkeit und der regelmäßigen Hausbesuche kann er einen entstehenden Hilfebedarf frühzeitig erkennen und die notwendigen Hilfeleistungen organisieren. Dabei kann er auf ein umfassendes und professionelles, diakonisches Netz an Hilfe, Unterstützung, Betreuung und Pflege zurückgreifen.

  • Zu welchem Zeitpunkt sollte man einen Vertrag mit dem Seniorennetz abschließen?

    Der Abschluss eines Vertrages ist dann sinnvoll, wenn ein Bedürfnis nach Sicherheit entsteht – beim älteren Menschen, insbesondere wenn er alleine lebt oder auch bei seinen Angehörigen, vor allem, wenn diese nicht am gleichen Ort wohnen. Je frühzeitiger ein Vertrag abgeschlossen wird, desto besser ist man auf den Ernstfall vorbereitet, nämlich dann, wenn durch eine Verletzung und Erkrankung akut oder langfristig Hilfe benötigt wird.

  • Wozu machen die Mitarbeiter des Seniorennetzes regelmäßige Hausbesuche?

    Die regelmäßigen Hausbesuche garantieren einen regelmäßigen Kontakt des Kunden zu seinem persönlichen Ansprechpartner, der nach ihm schaut und somit auch einen möglichen Hilfebedarf rechtzeitig erkennt.

  • Werden die Angehörigen rechtzeitig informiert, wenn beim Kunden ein Hilfebedarf entsteht?

    Im Rahmen der ausführlichen Bestandsaufnahme zu Beginn wird schriftlich vereinbart, wer in welchen Fällen und auf welchem Wege benachrichtigt wird.

  • Wie sind die Vertragsbedingungen?

    Der Vertrag läuft unbefristet. Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt in den ersten drei Monaten jeweils 14 Tage zum Monatsende. Danach gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Quartalsende. Im Fall des Versterbens des Leistungsempfängers, bei Wegzug aus dem Stadtgebiet Karlsruhe, bei Aufnahme in einem Alten- bzw. Pflegeheim oder einer sonstigen betreuten Wohnform erlischt der Vertrag.

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